Nationale Ethikkommission gegen Impfobligatorium
Die Nationale Ethikkommission (NEK) ist gegen ein allgemeines Impfobligatorium. Ein solches würde “auf unverhältnismässige Weise in wesentliche Grundrechte” eingreifen, teilte die NEK am Freitag mit.
Kein Obligatorium für Gesundheitspersonal
Auch von einem Impfobligatorium für bestimmte Bevölkerungsgruppen, zum Beispiel das Gesundheitspersonal, rät die NEK ab. Über den entsprechenden Bericht hatte zuerst die Online-Redaktion von Radio und Fernsehen SRF berichtet.
Zurzeit sei eine Wirkung des Impfstoffes lediglich zum zum Schutz der Geimpften nachgewiesen. “Einen solchen Selbstschutz für bestimmte Personengruppe allgemein zu verordnen, wäre paternalistisch und nicht zu rechtfertigen”, heisst es.
Ungleichbehandlung unter Umständen gerechtfertigt
Auch eine Ungleichbehandlung von geimpften und nicht geimpften Personen durch einen Impfnachweis lasse sich nur rechtfertigen, wenn die Impfung auch den Schutz vor der Weitergabe des Virus gewährleiste und alle Personen Zugang zur Impfung hätten. Die NEK empfehle aber “nachdrücklich”, die offenen Fragen rund um den Impfnachweis “explizit zu regeln”.
Meinung der AirVox-Redaktion
Es ist erfreulich, dass auch die Ethikkommission zum Schluss gekommen ist, dass ein allgemeines Impfobligatorium «unverhältnismässig» ist. Die Schweizerische Gesetzgebung basiert zu einem grossen Teil auch auf der Berücksichtigung von ethischen Grundsätzen. Aus diesem Grund steht denn auch – zur Erinnerung – im Epidemiengesetz in Artikel 22 folgendes:
«Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht.»
Dem Epidemiengesetz ist kein Hinweis darauf zu entnehmen, dass der Staat das Recht hätte, ein allgemeines Impfobligatorium einzuführen. Insofern ist die Diskussion über ein solches hinfällig, denn es wäre somit schlicht gesetzeswidrig.
Was die Ungleichbehandlung für Geimpfte und Nichtgeimpfte anbelangt: Gemäss den Empfehlungen des Europarates ist von den Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass eine Bevorzugung von Geimpften oder eine Benachteiligung von Ungeimpften ausgeschlossen wird. Sie würde zudem auch ganz klar gegen das Diskriminierungsgesetz verstossen und ist somit ebenfalls gesetzeswidrig.