Schwei­zer Ärzte­ver­ei­ni­gung «Aletheia» kriti­siert unsere Regie­rung scharf

Alle Mitglie­der von Bundes­rat, Natio­nal­rat, Stände­rat sowie Regie­rungs­rä­te, das BAG und die Kantons­ärz­tin­nen und ‑ärzte wurden mit einem einge­schrie­be­nen Brief gestern von der Ärzte­ver­ei­ni­gung «Aletheia» (griechisch für «Wahrheit») mit über 1000 Mitglie­dern über die wissen­schaft­li­che Sicht der Corona-Massnah­men infor­miert. Darin kriti­sie­ren sie nicht nur die Unver­hält­nis­mäs­sig­keit der Corona-Massnah­men sondern auch den neuar­ti­gen mRNA-Impfstoff, den sie für einen «straf­recht­lich relevan­ten Feldver­such am Menschen» halten.

Verstoss gegen die Menschenrechte

In ihrem brisan­ten Brief schreibt die Verei­ni­gung von Ärzten und Wissen­schaft­lern «Die aktuel­len globa­len und schwei­ze­ri­schen Massnah­men zur Bekämp­fung von SARS-CoV‑2 verstos­sen in hohem Masse gegen diese Vision von Gesund­heit und Menschen­rech­ten. Sie stehen in absolut keinem Verhält­nis zur allge­mei­nen Bedro­hung durch das Virus.»

«Was wir in unserem beruf­li­chen und priva­ten Alltag erleben, deckt sich vielfach nicht im Ansatz mit den angst-einflös­sen­den Berich­ten und Progno­sen, welche die Medien und Behör­den tagtäg­lich verbrei­ten. Wenn es – wie seit Monaten vermit­telt – eine Pande­mie von solch apoka­lyp­ti­schem Ausmass gäbe, wären die Konse­quen­zen ganz anderer Natur.»

Massive Kritik an der Impfkampagne

Die laufen­de Impfkam­pa­gne mit einem neuar­ti­gen mRNA-Impfstoff hält Aletheia für «einen straf­recht­lich relevan­ten Feldver­such an Menschen», da Sicher­heit und Wirksam­keit in der verkürz­ten Testpha­se ungenü­gend geprüft worden seien.

Parla­men­ta­ri­er werden in die Pflicht genommen

Aletheia macht die Parla­men­ta­ri­er auf ihre «überfäl­li­ge staats­recht­lich-insti­tu­tio­nel­le Verpflich­tung zur Oberauf­sicht gegen­über dem Bundes­rat (Art. 169 BV) nachzu­kom­men» aufmerk­sam. Die Bundes­ver­samm­lung hätte es unter­las­sen, «die Grund­la­gen und die Wirksam­keit der bundes­rät­li­chen Massnah­men einer unabhän­gi­gen, kriti­schen und wirksa­men Kontrol­le zu unter­zie­hen», wie es Art. 170 der Bundes­ver­fas­sung verlan­ge. Damit seien «ganz zentra­le Kontroll- und Korrek­turme­cha­nis­men des Rechts­staa­tes Schweiz seit März 2020 auf unbestimm­te Zeit ausser Kraft».

Die Forde­run­gen von Aletheia

Aletheia fordert «die sofor­ti­ge Aufhe­bung aller erlas­se­nen restrik­ti­ven Massnah­men, ausschliess­lich fakten­ba­sier­te und vollstän­di­ge Infor­ma­ti­on der Bevöl­ke­rung von Seiten des Bundes über die Art, Neben­wir­kun­gen und mögli­chen Langzeit­schä­den des Gen-Impfstof­fes und die Wieder­ein­füh­rung der Mitbe­stim­mung des Volkes, wenn es um Freiheit einschrän­ken­de Massnah­men geht und die Rückkehr zur norma­len (nicht „neuen“) Norma­li­tät, weil:

  1. die Verhält­nis­mäs­sig­keit der Massnah­men zur realen Bedro­hung nicht gegeben ist.
  2. das SARS-CoV‑2 nie die Gefähr­lich­keit gezeigt hat, wie von bestimm­ten Virolo­gen und Epide­mio­lo­gen repeti­tiv immer wieder behaup­tet wurde. Es verhält sich im zeitli­chen und saiso­na­len Verlauf wie die bekann­ten Grippe­vi­ren, darun­ter auch das Corona­vi­rus im Jahr 2003.
  3. wir nie die vorher­ge­sag­ten Todes­zah­len erreicht haben wie prognos­ti­ziert wurde, auch wenn jeder einzel­ne Todes­fall ein einschnei­den­des und emotio­na­les Erleb­nis für die Angehö­ri­gen ist.
  4. im Durch­schnitt keine signi­fi­kan­te Übersterb­lich­keit besteht, vergli­chen mit den letzten 10 Jahren, wenn man die demogra­fi­schen Verän­de­run­gen in der Alters­struk­tur mit einbe­zieht.
  5. die Spitä­ler nie überlas­tet waren und in ihrer Gesamt­heit nie an ihre Grenzen gestos­sen sind, trotz der rigoro­sen Sparmass­nah­men im Gesund­heits­we­sen mit Spital- und Betten­schlies­sun­gen und deutli­chem Perso­nal­ab­bau der letzten Jahre. Punktu­ell aufge­tre­te­ne Überfor­de­run­gen waren hausge­macht, sind system­be­dingt und nicht auf das Corona­vi­rus abzuschieben.
  6. die Inten­siv­sta­tio­nen im Schnitt eine 75%-ige Belegung nur spora­disch und lokal leicht überschrit­ten haben.
  7. die restrik­ti­ven Massnah­men (Lockdown) keinen nachweis­li­chen Einfluss auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen haben.
  8. zur Identi­fi­ka­ti­on von sogenannt „Infizier­ten“ ein absolut untaug­li­cher, nie validier­ter Test (PCR-Test) angewen­det wird, mit welchem keine Infek­ti­on mit einem repli­ka­ti­ons- und anste­ckungs­fä­hi­gen Virus nachge­wie­sen werden kann.
  9. ein Test angewen­det wird, welcher aufgrund seiner Untaug­lich­keit enorme falsch hohe positi­ve Resul­ta­te erzielt und auf dessen Basis Massnah­men ergrif­fen werden, welche einen unermess­li­chen wirtschaft­li­chen und sozia­len Schaden anrich­ten, welchen die zukünf­ti­gen Genera­tio­nen zu beglei­chen haben.
  10. für eine Korre­la­ti­on von positi­ven Tests mit der Gefähr­lich­keit des Virus­ge­sche­hens die wissen­schaft­li­che Basis fehlt und es sich somit bei der angeord­ne­ten Massnah­men­flut um nicht mehr nachvoll­zieh­ba­re Freiheits­ein­schrän­kun­gen handelt.
  11. das Virus mit hoher Wahrschein­lich­keit mit einem Impfstoff nicht eradi­ziert werden kann. Das Virus mutiert zu schnell und man rennt ihm immer hinter­her, wie bei allen Grippeviren.
  12. man bei der Entwick­lung des mRNA-Impfstof­fes viele wichti­ge Schrit­te für Erkennt­nis­se der Sicher­heit und Wirksam­keit ausge­las­sen hat, sowohl in den präkli­ni­schen als auch in den klini­schen Phasen.
  13. man eine Neuent­wick­lung, die in der Regel mindes­tens 8 bis 15 Jahre braucht, auf knapp ein Jahr zusam­men­ge­staucht hat, mit dem Resul­tat, dass wir eigent­lich viel zu wenig über die Wirksam­keit und vor allem über die Neben­wir­kun­gen der Impfstof­fe wissen. Es handelt sich um eine Black-Box.
  14. es sich, aufgrund mangeln­der Sorgfalt bei der Entwick­lung des Impfstof­fes, bei der Impfkam­pa­gne um einen straf­recht­lich relevan­ten Feldver­such an Menschen handelt.
  15. wir wollen, dass alle Kommu­ni­ka­ti­ons­sys­te­me in Zukunft eine objek­ti­ve, neutra­le, der Wahrheit verpflich­te­te, umfas­sen­de und auf Wissen­schaft­lich­keit beruhen­de, Angst und Panik vermei­den­de Bericht­erstat­tung anwen­den. Sie sollen jegli­che diffa­mie­ren­den und belei­di­gen­den Aussa­gen gegen­über Anders­den­ken­den und sich kritisch Äussern­den unter­las­sen und ihnen den entspre­chen­den Raum zu ihrer freien Meinungs­äus­se­rung in den Medien zugeste­hen. Vor allem sollen sie ihrer Verpflich­tung nachkom­men, alles und jedes zu hinter­fra­gen und mit fundier­ten, seriö­sen Recher­chen versu­chen, die „-Wahrheit-“, soweit es menschen­mög­lich ist, ans Licht zu bringen.

Kommen­tar der Redaktion

Mit dem offenen Brief der Schwei­zer Verei­ni­gung von über 1’000 Ärzten und Wissen­schaft­lern an die Landes­re­gie­rung erhält die Schwei­zer Bevöl­ke­rung das erste Mal einen komplet­ten Einblick in die Versäum­nis­se von Bundes­rat und Parla­ment in den letzten 12 Monaten. Die Forde­rung von Aletheia, alle erlas­se­nen restrik­ti­ven Massnah­men sofort aufzu­he­ben werden durch 15 faktisch belegte Punkte unter­mau­ert. Der Brief enthält zudem eine über 20-seitige Dokumen­ta­ti­on über die vorge­leg­ten Fakten. Man darf gespannt sein, wie viele Regie­rungs­mit­glie­der den Brief lesen, um sich endlich einmal ein eigenes, unabhän­gi­ges Bild der desas­trö­sen Lage zu machen.

Es ist zu erwar­ten, dass ein grosser Teil der Bevöl­ke­rung auch von diesem brisan­ten Papier nichts erfah­ren wird. Dies deshalb, weil die Leitme­di­en, die inzwi­schen zu Hofbe­richt­erstat­tern der Regie­rung generiert sind, statt auf Aufklä­rung zu setzen, solch unange­neh­me Wahrhei­ten lieber verschweigen.

Für Bundes­rat, Parla­ment und Regie­rungs­rä­te gilt jedoch die Aussage «wir haben es ja nicht gewusst» ab sofort nicht mehr, denn jeder von ihnen musste den Brief bei Empfang unter­schrei­ben. Sollte es also zum finalen gericht­li­chen Showdown kommen, dann wird jeder Einzel­ne von ihnen für das Unter­las­sen von verfas­sungs­mäs­sig vorge­schrie­be­nen Kontroll­mass­nah­men die Konse­quen­zen tragen müssen.

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