Einschrän­kung von Kundge­bun­gen mit über 300 Teilnehmenden

Im Kanton Uri sind ab dem 1. April keine Kundge­bun­gen mit über 300 Teilneh­men­den mehr erlaubt. Das schreibt die Standes­kanz­lei in einer Mittei­lung. Damit geht der Kanton weiter als der Bund, der politi­sche und zivil­ge­sell­schaft­li­che Kundge­bun­gen grund­sätz­lich erlaubt. Diese Beschrän­kun­gen gelten in Uri bis am 30. April.

Erst gestern hatte das Urner Sicher­heits­de­par­te­ment entschie­den, eine geplan­te Corona-Demons­tra­ti­on in Altdorf zu verbie­ten. Dies, weil ähnli­che Kundge­bun­gen gezeigt hätten, dass sich die Teilneh­men­den nicht an die zwingen­de Masken­pflicht und den Sicher­heits­ab­stand halten würden.