Einführung von Massentests für Firmen
26. März 2021
Tessiner Firmen können ab Mitte April ihre Belegschaft regelmässigen Coronavirus-Tests unterziehen. Voraussetzung ist, dass mindestens 60 Prozent der Mitarbeitenden in die Tests einwilligen, wie Gesundheitsdirektor Raffaele De Rosa vor den Medien erklärte.
Im Vorfeld müsse zudem geklärt werden, ob die Mitarbeitenden einer Firma einem erhöhtem Risiko für eine Coronavirus-Infektion ausgesetzt seien oder nicht, fuhr De Rosa fort. Bei einem erhöhten Risiko muss die Firma mindestens zehn Mitarbeitende zählen, um Massentests durchführen zu können.