Positiv­ra­te nicht mehr Richtwert

Der Test-Anteil der Covid-19-Kranken, die sogenann­te Positiv­ra­te, soll nicht mehr Teil der Richt­wer­te sein, aufgrund deren der Bundes­rat über Locke­run­gen oder Verschär­fun­gen entscheidet.

Positiv­ra­te hat keine Aussa­ge­kraft mehr

Das Bundes­amt bestä­tigt einen entspre­chen­den Bericht des «Sonntags­blicks». Der Grund für die Praxis-Änderung: Mit den neuen Selbst- und Massen­tests werden nur noch die positi­ven Fälle gemel­det, die Gesamt­über­sicht wird verzerrt.

Aufgrund der erwei­ter­ten Teststra­te­gie werden zudem vermehrt Perso­nen ohne Sympto­me getes­tet. Dadurch kann der Anteil positi­ver Tests höher ausfal­len als früher, ohne dass effek­tiv mehr Leute krank sind als vorher.

Kommen­tar der Redaktion

Immer wieder wurde von verschie­de­nen Seiten kriti­siert, dass die Positiv­ra­te durch den Einbe­zug der ledig­lich positi­ven Ergeb­nis­se aus Massen­tests nach oben verzerrt wird. Aus diesem Grund hat sich nun der Bundes­rat entschie­den, die Positiv­ra­te nicht mehr als Richt­wert für Locke­run­gen oder Verschär­fun­gen zu nehmen.

Diese Entschei­dung ist positiv und erlaubt es, sich künftig auf wesent­lich aussa­ge­kräf­ti­ge­re Richt­wer­te zu fixie­ren: nämlich einer­seits auf die prozen­tua­le Anzahl der Covid-19-Fälle auf den Inten­siv­sta­tio­nen, denn eine Überlas­tung der Inten­siv­sta­tio­nen muss unter allen Umstän­den verhin­dert werden. Eine weitere wichti­ge Kennzahl ist die Anzahl Todes­fäl­le an oder mit Covid-19, denn dadurch kann erahnt werden, wie hoch die Letali­tät einer Corona-Mutati­on ist.

Gerade bei der aktuel­len briti­schen Varian­te, die seit Wochen massgeb­lich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen bestimmt, kann man so rasch erken­nen, dass diese zwar eine höheren Anste­ckungs­grad von rund 30 bis 50 Prozent zur Ursprungs­va­ri­an­te aufweist. Durch die tiefe Sterb­lich­keit in den letzten Wochen kann man jedoch auch heraus­le­sen, dass diese Varian­te offen­bar wesent­lich weniger tödlich ist, als die Ursprungsvariante.

Vor allem diese beiden Messgrös­sen sollten künftig primär entschei­dend für notwen­di­ge Massnah­men sein. Weder ein R‑Wert, der der Reali­tät stets um 10 Tage hinter­her­hinkt, noch ein Inzidenz­wert, der abhän­gig von der Anzahl Messun­gen ist, können ernst­haft den hohen Anfor­de­run­gen wissen­schaft­li­cher Evidenz gerecht werden.