Beschwerde gegen Demo-Beschränkung
Links-grüne Parteien und Grundrechts-Organisationen aus dem Kanton Bern haben beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht gegen die geltende Maximal-Zahl von 15 Personen an Kundgebungen.
Der Kanton Bern hat die Zahl in seiner Covid-Verordnung festgelegt. Sie liegt tiefer als die Maximalzahl des Bundesrats. In der Beschwerde heisst es, die kantonale Beschränkung verstosse gegen die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der Gesundheitsschutz sei durch Demonstrationen mit Maskentragpflicht nicht beeinträchtigt.
Anfang April hatten auch in Zürich linke Parteien und Organisationen Beschwerde eingereicht gegen eine 15-Personen-Obergrenze.