Masken­pflicht an Grossveranstaltungen

10.08.2020, 15:17

Kanton Zug will Gross­ver­an­stal­tun­gen ab 1’000 Perso­nen wieder zulassen

Die Regie­rung des Kantons Zug will nicht, dass Gross­ver­an­stal­tun­gen noch länger verbo­ten bleiben. Unter Einhal­tung griffi­ger Schutz­kon­zep­te seien Veran­stal­tun­gen mit mehr als 1000 Besuchern möglich.

Zudem seien solche Anlässe auch gesell­schaft­lich richtig und wirtschaft­lich wichtig, schreibt der Zuger Regie­rungs­rat. Er erwähnt dabei insbe­son­de­re Veran­stal­tun­gen im Sport- und Kultur­be­reich. Die Zuger Regie­rung schlägt dafür eine Bewil­li­gungs­pflicht für Gross­an­läs­se vor.

Ende August läuft das Verbot von Gross­an­läs­se aus. Der Bundes­rat entschei­det voraus­sicht­lich am Mittwoch, wie es ab Septem­ber weiter­ge­hen soll.

12.08.2020, 06:08

Veran­stal­ter verlan­gen vom Bundes­rat Klarheit bei den Corona-Regeln

Für Konzer­te und Kultur­anläs­se brauche es Planungs­si­cher­heit. Bei der heute herrschen­den Unsicher­heit kaufe kaum jemand Tickets, teilte der Verband der SRF-Sendung «10 vor 10» mit.

Der Bundes­rat soll im Voraus sagen, was in 3 Monaten für Gross­ver­an­stal­tun­gen gelte. Es sollen zudem schweiz­weit einheit­li­che Regeln für alle Kultur­events gelten, verlangt der Branchen­ver­band SMPA. Der Bundes­rat disku­tiert voraus­sicht­lich am Mittwoch, ob die Obergren­ze von 1’000 Perso­nen für Veran­stal­tun­gen bestehen bleibt.

02.09.2020, 15:14

Gross­an­läs­se ab 1’000 Perso­nen sind in der Schweiz ab 1.10.2020 wieder erlaubt

In Abspra­che mit Kanto­nen und Verbän­den hat der Bundes­rat die Regeln festge­legt. Es gelten strenge Aufla­gen für die ganze Schweiz. Die Lage vor Ort wird jedoch berück­sich­tigt. Grund­sätz­lich besteht bei Gross­ver­an­stal­tun­gen eine Sitzpflicht.

Sport­an­läs­se, kultu­rel­le Veran­stal­tun­gen, Kongres­se und andere Veran­stal­tun­gen werden bewil­ligt, wenn es die epide­mio­lo­gi­sche Lage im Kanton oder in der Region erlaubt. Und der  betref­fen­de Kanton muss über die nötigen Kapazi­tä­ten für Contact Tracing verfügen.

24.09.2020, 11:12

Masken­pflicht an Grossveranstaltungen

Ab dem 1. Oktober gilt an Gross­ver­an­stal­tun­gen mit über 1000 Perso­nen im Kanton Bern eine Masken­pflicht. Mit dieser Massnah­me könne der Kanton Gross­an­läs­se bewilligen.

Das teilte der Regie­rungs­rat mit. Er habe eine entspre­chen­de Verord­nung verab­schie­det. Somit müssten bei einem allfäl­li­gen Corona­fall deutlich weniger Leute in Quaran­tä­ne geschickt werden.

Der Kanton Bern öffnet zudem das Drive-In Corona-Testzen­trum auf dem Bernex­po-Gelände ab Oktober erneut.

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