Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs
Laut der Zellbiologin Vanessa Schmidt-Krüger birgt der mRNA-Impfstoff erhebliche gesundheitliche Gefahren in sich. Rechtsanwältin Renate Holzeisen hat deshalb nun eine Nichtigkeitsklage im beschleunigten Verfahren gegen den Pfizer/Biontech-Impfstoff eingereicht. Ist sie erfolgreich, muss die Impfkampagne sofort abgebrochen und der mRNA-Impfstoff zurückgezogen werden.
Episodenübersicht
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Episode 1: Der PCR-Test wird attackiert
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Episode 2: 22 Wissenschaftler fordern Rückzug der Drosten-PCR-Test-Studie
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Episode 3: «The Great Reset» | Die neue Weltordnung
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Episode 4: Schadenersatzklage gegen Prof. Dr. Drosten wegen Falschaussagen
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Episode 5: Corona-Sammelklagen in den USA und Kanada eingereicht
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Episode 6: 215 Ärzte und Wissenschaftler warnen vor Corona-Impfung
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Episode 7: Wissenschaft lieferte Politikern «Worst Case Szenarien» auf Bestellung
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Episode 8: Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs
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Episode 9: Corona-Impfung tötet 40 Mal mehr Menschen als das Virus selbst
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Episode 10: Durch die Massenimpfungen droht eine globale Katastrophe
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Episode 11: Juristischer Sieg der Freiheit in Österreich!
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Episode 12: Ist Deutschland erneut auf dem Weg in eine Diktatur?
Juristischer Paukenschlag gegen die Impfstoffhersteller
Gestern reichte die Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen beim Europäischen Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission hinsichtlich der zentralisierten Zulassung des Corona-Impfstoffs von BioNTech-Pfizer samt Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren ein. Die Nichtigkeitsklage ist einer der Rechtsbehelfe, die vor dem Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden können. Der Kläger beantragt damit die Aufhebung eines Rechtsakts, der von einer Institution, einem Organ oder einer Einrichtung der Europäischen Union erlassen wurde.
Als Grundlage der Klage dient die Garantie auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheitsschutz von persönlich und unmittelbar betroffenen Mitarbeitern im Bereich Gesundheit und Pflege. Diese stehen an erster Stelle der von der EU-Kommission vorgegebenen Covid-Impfstrategie, und sind dadurch nachweislich einem enormen Druck in Richtung Impfzwang ausgesetzt.
Kläger sind 36 Südtiroler, die allesamt im Gesundheits- bzw. Pflegewesen tätig sind und einem immer stärkeren Impfzwang ausgesetzt werden. Der Druck ist immens und reicht von einem sozial moralisierenden Druck bis hin zur Anordnung arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Die Aggression gegen jene, die sich nicht diesen experimentellen «Impfstoffen» unterwerfen wollen, hat Holzeisen zufolge in Italien kürzlich einen Höhepunkt erreicht, als der Haus- und Hof-Virologe der italienischen Regierung wörtlich zum «Abschuss» der Covid-Impfgegner und einen noch mindestens zwei bis drei Monate andauernden Lockdown aufgerufen hat. „Wir haben längst die Grenzen des Erträglichen verlassen“, mahnt die Juristin, die auch an den obersten Gerichtshöfen Italiens zugelassen ist.
Der Klage gegen den Covid-19 mRNA-Impfstoff von BioNTech
Im Mittelpunkt der aktuellen Klage steht der Covid-19 mRNA-Impfstoff „Comirnaty“ des Biotechnologieunternehmens BioNTech. „Cormirnaty“ ist die erste in der EU auf mRNA basierte Substanz, die als Covid-Impfstoff zentral von der Europäischen Kommission bedingt zugelassen wurde. In der Funktionsweise entspricht er einem gentechnisch basierten Eingriff und hat laut Klageschrift „absolut nichts mit herkömmlichen Impfstoffen zu tun.“ Faktisch entspreche der Wirkstoff einem Gentherapeutikum. „Auch die zwei weiteren als «Impfstoffe» zugelassenen Substanzen von Moderna und AstraZeneca sind experimenteller Natur“, heißt es in der Klageschrift. Analoge Klagen sollen deshalb demnächst auch gegen diese beiden Hersteller eingereicht werden.
„In der Sache selbst sind die Verletzungen geltenden EU-Rechts über die Zulassung von Arzneimitteln so gravierend“, so die Einschätzung von Rechtsanwältin Holzeisen, „dass dies zu einer sofortigen Aussetzung der Marktzulassung führen muss, wenn die Europäische Gemeinschaft die in ihren Verträgen und der Grundrechtscharta verankerten, den EU-Bürgern zu garantierenden Grundrechte, noch einigermaßen ernst nimmt.“
In der Nichtigkeitsklage wird die Begründung der Klagelegitimation der 36 Kläger ausgeführt. Holzeisen rechnet damit, dass es nun sogar zu Streithilfen aus weiteren EU-Mitgliedsländern kommt. Inzwischen wurde die Nichtigkeitsklage von der Kanzlei des Europäischen Gerichts bereits der Europäischen Kommission zugestellt. Diese hat nun bis zum 4. März Zeit, ihre Stellungnahme zu einem beschleunigten Entscheidungsverfahren abzugeben.
Kommentar der Redaktion
Noch immer weiss ein Grossteil der Bevölkerung nicht, dass sich die Funktionsweise von Covid-Impfstoffen grundsätzlich von konventionellen Impfungen unterscheidet. In der Klage wird deshalb nochmals klar darauf hingewiesen, dass es sich bei der gespritzten Substanz von BioNTech/Pfizer NICHT um einen herkömmlichen Impfstoff handelt, sondern der Wirkstoff einem experimentellen Gentherapeutikum entspricht. Die Wirkungen der Substanz wurden nicht wie gewohnt in einer Langzeitstudie über mögliche unerwünschte Langzeitfolgen untersucht. Trotzdem wird die neuartige Substanz nach einem überhasteten Zulassungsverfahren Millionen von gesunden Menschen auf der ganzen Welt in den Organismus gespritzt.
Endlich regt sich nun aktiver juristischer Widerstand gegen diesen hoffentlich einmaligen Menschheitsversuch, dessen Tragweite wohl erst in einigen Monaten und Jahren ersichtlich werden wird.
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