Juristischer Sieg der Freiheit in Österreich!
Das Verwaltungsgericht Wien fällte ein richtungsweisendes Hammer-Urteil: Der Richterspruch bestätigt nicht nur, dass das Verbot der großen Corona-Kundgebung in Wien vor zwei Monaten zu Unrecht erfolgte, sondern urteilt auch, dass der PCR-Test als Grundlage der bisherigen Corona-Massnahmen nichts taugt!
Episodenübersicht
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Episode 1: Der PCR-Test wird attackiert
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Episode 2: 22 Wissenschaftler fordern Rückzug der Drosten-PCR-Test-Studie
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Episode 3: «The Great Reset» | Die neue Weltordnung
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Episode 4: Schadenersatzklage gegen Prof. Dr. Drosten wegen Falschaussagen
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Episode 5: Corona-Sammelklagen in den USA und Kanada eingereicht
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Episode 6: 215 Ärzte und Wissenschaftler warnen vor Corona-Impfung
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Episode 7: Wissenschaft lieferte Politikern «Worst Case Szenarien» auf Bestellung
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Episode 8: Nichtigkeitsklage gegen die Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs
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Episode 9: Corona-Impfung tötet 40 Mal mehr Menschen als das Virus selbst
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Episode 10: Durch die Massenimpfungen droht eine globale Katastrophe
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Episode 11: Juristischer Sieg der Freiheit in Österreich!
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Episode 12: Ist Deutschland erneut auf dem Weg in eine Diktatur?
Rechtswidrige Untersagung der Demonstration
Nachdem bereits die angemeldete Freiheits-Demo in Wien am 31. Januar 2021 mit fadenscheinigen Gründen untersagt wurde, meldeten die Freiheitlichen eine Ersatz-Kundgebung an. Obwohl auch diese – wie sich nun bestätigt – rechtswidrig untersagt wurde, kamen letztlich über 10’000 Menschen zum «Tag der Freiheit». Um ein für alle Mal Klarheit zu schaffen, legte die FPÖ eine Beschwerde gegen das Verbot ihrer Kundgebung ein – und bekam nun vollumfänglich recht.
Dilettantischer Untersagungsbescheid völlig zerpflückt
In der Begründung für den Richterspruch zerreißt das Verwaltungsgericht Wien die Argumente der LPD Wien für die Untersagung der Demonstration förmlich in der Luft. Demnach stellte die ordentliche Gerichtsbarkeit fest, dass das willkürliche Verbot und die einhergehende Einschränkung der Grundrechte gesetzeswidrig sind. Damit rechneten einige Beobachter bereits nach der fragwürdigen Untersagung.
Doch das Ausmaß, wie das Gericht mit dem behördlichen Corona-Kurs abrechnet, dürfte wohl sogar die kühnsten Vorstellungen der größten Optimisten unter den Regierungskritikern übersteigen. Denn es gibt nicht nur der FPÖ-Beschwerde «in allen Punkten» recht, sondern geht noch weit über deren Argumente hinaus. Harsche Kritik fiel dabei insbesondere auf die von der Regierung publizierten Corona-Zahlen und deren Ermittlung.
Gericht urteilt: PCR-Test taugt nicht zur Diagnostik!
Das Gericht bestätigt sogar das, was Maßnahmenkritiker seit Monaten einmahnen: Dass der PCR-Test nichts taugt. Ganz ausdrücklich verweist das Gericht auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach «ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt». Dies alleine sei aber noch nicht einmal das größte Problem.
Der Gesundheitsminister nutze sogar eine noch viel breitere Definition für Covid-19-Erkrankungen als die WHO. Weil die Corona-Kommission dessen Zahlen verwendet und nicht jene nach WHO-Richtlinien, sei jegliche Feststellung der Zahlen für «Kranke/Infizierte» falsch. Folgerichtig könne sich mit der verwendeten Definition auch kein Versammlungsverbot begründen lassen, so das Verwaltungsgericht schlüssig.
Doch diese Erkenntnis ist nur die Spitze des Eisbergs
Somit kommt das Gericht zum Schluss, dass in der Information des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien, auf welche die Landespolizeidirektion Wien ihre Untersagung stützte, „zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen“. Das Verbot galt schon zuvor auch aus dem Gesichtspunkt als fragwürdig, dass die Gerichtsbarkeit bereits seit Jahren bloße Befürchtungen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als nicht ausreichend für Demoverbote erachtetet.
In Anbetracht dieses bahnbrechenden Gerichtsurteils laden die Freiheitlichen am heutigen Mittwoch um 11 Uhr zu einer Pressekonferenz, die im Livestream verfolgt werden kann. Dabei wollen sie weitere Details zur fragwürdigen Untersagung präsentieren.
Quelle: Wochenblick Österreich
Video: Pressekonferenz der FPÖ zum Gerichtsentscheid