Juris­ti­scher Sieg der Freiheit in Österreich!

Das Verwal­tungs­ge­richt Wien fällte ein richtungs­wei­sen­des Hammer-Urteil: Der Richter­spruch bestä­tigt nicht nur, dass das Verbot der großen Corona-Kundge­bung in Wien vor zwei Monaten zu Unrecht erfolg­te, sondern urteilt auch, dass der PCR-Test als Grund­la­ge der bishe­ri­gen Corona-Massnah­men nichts taugt!

Episo­den­über­sicht

Rechts­wid­ri­ge Unter­sa­gung der Demonstration

Nachdem bereits die angemel­de­te Freiheits-Demo in Wien am 31. Januar 2021 mit faden­schei­ni­gen Gründen unter­sagt wurde, melde­ten die Freiheit­li­chen eine Ersatz-Kundge­bung an. Obwohl auch diese – wie sich nun bestä­tigt – rechts­wid­rig unter­sagt wurde, kamen letzt­lich über 10’000 Menschen zum «Tag der Freiheit». Um ein für alle Mal Klarheit zu schaf­fen, legte die FPÖ eine Beschwer­de gegen das Verbot ihrer Kundge­bung ein – und bekam nun vollum­fäng­lich recht.

Dilet­tan­ti­scher Unter­sa­gungs­be­scheid völlig zerpflückt

In der Begrün­dung für den Richter­spruch zerreißt das Verwal­tungs­ge­richt Wien die Argumen­te der LPD Wien für die Unter­sa­gung der Demons­tra­ti­on förmlich in der Luft. Demnach stellte die ordent­li­che Gerichts­bar­keit fest, dass das willkür­li­che Verbot und die einher­ge­hen­de Einschrän­kung der Grund­rech­te geset­zes­wid­rig sind. Damit rechne­ten einige Beobach­ter bereits nach der fragwür­di­gen Untersagung.

Doch das Ausmaß, wie das Gericht mit dem behörd­li­chen Corona-Kurs abrech­net, dürfte wohl sogar die kühns­ten Vorstel­lun­gen der größten Optimis­ten unter den Regie­rungs­kri­ti­kern überstei­gen. Denn es gibt nicht nur der FPÖ-Beschwer­de «in allen Punkten» recht, sondern geht noch weit über deren Argumen­te hinaus. Harsche Kritik fiel dabei insbe­son­de­re auf die von der Regie­rung publi­zier­ten Corona-Zahlen und deren Ermittlung. 

Gericht urteilt: PCR-Test taugt nicht zur Diagnostik!

Das Gericht bestä­tigt sogar das, was Maßnah­men­kri­ti­ker seit Monaten einmah­nen: Dass der PCR-Test nichts taugt. Ganz ausdrück­lich verweist das Gericht auf die Empfeh­lung der Weltge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO), wonach «ein PCR-Test nicht zur Diagnos­tik geeig­net ist und daher für sich alleine nichts zur Krank­heit oder einer Infek­ti­on eines Menschen aussagt». Dies alleine sei aber noch nicht einmal das größte Problem.

Der Gesund­heits­mi­nis­ter nutze sogar eine noch viel breite­re Defini­ti­on für Covid-19-Erkran­kun­gen als die WHO. Weil die Corona-Kommis­si­on dessen Zahlen verwen­det und nicht jene nach WHO-Richt­li­ni­en, sei jegli­che Feststel­lung der Zahlen für «Kranke/Infizierte» falsch. Folge­rich­tig könne sich mit der verwen­de­ten Defini­ti­on auch kein Versamm­lungs­ver­bot begrün­den lassen, so das Verwal­tungs­ge­richt schlüssig.

Doch diese Erkennt­nis ist nur die Spitze des Eisbergs

Somit kommt das Gericht zum Schluss, dass in der Infor­ma­ti­on des Gesund­heits­diens­tes der Stadt Wien, auf welche die Landes­po­li­zei­di­rek­ti­on Wien ihre Unter­sa­gung stützte, „zum Seuchen­ge­sche­hen keine validen und evidenz­ba­sier­ten Aussa­gen und Feststel­lun­gen vorlie­gen“. Das Verbot galt schon zuvor auch aus dem Gesichts­punkt als fragwür­dig, dass die Gerichts­bar­keit bereits seit Jahren bloße Befürch­tun­gen einer Gefähr­dung der öffent­li­chen Sicher­heit als nicht ausrei­chend für Demover­bo­te erachtetet.

In Anbetracht dieses bahnbre­chen­den Gerichts­ur­teils laden die Freiheit­li­chen am heuti­gen Mittwoch um 11 Uhr zu einer Presse­kon­fe­renz, die im Livestream verfolgt werden kann. Dabei wollen sie weitere Details zur fragwür­di­gen Unter­sa­gung präsentieren.

Quelle: Wochen­blick Österreich

Video: Presse­kon­fe­renz der FPÖ zum Gerichtsentscheid

 

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