Juris­ti­scher Sieg der Freiheit in Österreich!

Das Verwal­tungs­ge­richt Wien fällte ein richtungs­wei­sen­des Hammer-Urteil: Der Richter­spruch bestä­tigt nicht nur, dass das Verbot der großen Corona-Kundge­bung in Wien vor zwei Monaten zu Unrecht erfolg­te, sondern urteilt auch, dass der PCR-Test als Grund­la­ge der bishe­ri­gen Corona-Massnah­men nichts taugt!