Belgien muss alle Corona-Einschrän­kun­gen aufheben!

Die Liga für Menschen­rech­te hat den belgi­schen Staat für seine Entschei­dun­gen während der Pande­mie verklagt – diesen fehle die Rechts­grund­la­ge. Nun müssen die stren­gen Corona-Regeln inner­halb von 30 Tagen rückgän­gig gemacht werden, sonst droht eine Geldstrafe

Unzurei­chen­de Rechtsgrundlage

Nach einem Gerichts­ur­teil muss Belgien wegen unzurei­chen­der Rechts­grund­la­ge inner­halb von 30 Tagen alle Maßnah­men zur Eindäm­mung des Corona­vi­rus zurück­neh­men. Dies habe ein Gericht der Haupt­stadt Brüssel in erster Instanz nach einer Klage der Liga für Menschen­rech­te entschie­den, berich­te­ten am Mittwoch mehrere Medien. Eine Spreche­rin des Innen­mi­nis­te­ri­ums bestä­tig­te das Urteil.

Die Liga für Menschen­rech­te hatte den belgi­schen Staat vor einigen Wochen verklagt, weil die Entschei­dun­gen während der Corona-Pande­mie keine Rechts­grund­la­ge hätten. Das Urteil sieht nun eine Strafe von 5000 Euro täglich – aber maximal 200.000 Euro – vor, falls es nicht umgesetzt wird. Der flämi­schen Zeitung De Standa­ard zufolge kann der belgi­sche Staat Berufung einle­gen. Diese hätte jedoch keine aufschie­ben­de Wirkung.

Corona-Massnah­men müssen aufge­ho­ben werden

Derzeit gelten im Land strenge Corona-Regeln. Belgier dürfen nur mit einer Person außer­halb des eigenen Haushalts engen Kontakt haben. Im Freien dürfen sich vier Perso­nen mit Maske treffen. Shoppen geht nur mit Termin. Restau­rants, Kneipen und Cafés sind ohnehin seit Monaten geschlos­sen. Im ganzen Land gilt schon lange eine nächt­li­che Ausgangs­sper­re. Zudem darf man ohne trifti­gen Grund weder nach Belgien ein- noch aus dem Land ausreisen.

Die aktuel­len Corona-Maßnah­men beruhen auf dem Civil Safety Act von 2007 und zwei weite­ren Geset­zen. Dieses Gesetz wurde nach der Gaska­ta­stro­phe in Ghisleng­hien einge­führt, um nach solchen Katastro­phen schnell handeln zu können. Doch der zustän­di­ge Richter hat nun im Eilver­fah­ren entschie­den, dass diese Gesetze nicht als Grund­la­ge für die aktuel­len Minis­te­ri­al­erlas­se dienen können, mit denen die Corona-Maßnah­men erlas­sen werden. Der Richter urteilt, dass das Legali­täts­prin­zip verletzt wurde, weil die aktuel­le Arbeits­wei­se nicht vorher­seh­bar genug ist, teilte am Mittwoch De Standa­ard mit.

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