Die dreckige Wahrheit der Bakterienschleudern
Der Wahnsinn (die Maskenpflicht) greift um sich
Seit diesem Sommer gilt im öffentlichen Verkehr die Maskenpflicht. In immer mehr Kantonen wird diese Pflicht nun auch auf Einkaufsläden, Schulen oder öffentliche Räume ausgeweitet. Die (unbewiesene) Begründung: Masken schützten wirkungsvoll vor dem Corona-Virus und hielten dadurch die Zahl der Neuansteckungen auf tiefem Niveau. Eine Überlastung der Spitäler könne dadurch verhindert werden. Diese neue Erkenntnis hat sich nach zigfacher Wiederholung über die Schutzwirkung in allen Leitmedien inzwischen bei den meisten verantwortlichen Politikern durchgesetzt und geniesst deshalb auch eine breite Unterstützung über fast alle Bevölkerungsschichten hinweg.
Schutzwirkung weiterhin nicht statistisch belegt
Wie bei fast allen Informationen und Massnahmen über das Corona-Virus scheint die Strategie der hypnotischen Wirkung von Wiederholungen wirksam zu greifen. Sprich: eine Information bleibt beim Empfänger nur dann hängen, wenn sie genügend oft immer und immer wieder zitiert und wiederholt wird. Der Wahrheitsgehalt spielt dabei grundsätzlich keine grosse Rolle — Hauptsache alle sind sich einig! Interessanterweise war das bei der Schutzwirkung der Maske im Frühling ja noch ganz anders. Damals überzeugte Herr Dr. Koch doch die gesamte Schweizer Bevölkerung noch davon, dass Masken tatsächlich nichts bringen. Natürlich lag diese Feststellung näher bei der Realität als die aktuell allerorts herbeigeredete Schutzwirkung der Maske. Zudem kam die damalige Feststellung gerade zum richtigen Zeitpunkt, da wir in der Schweiz ja eh nicht über genügend Masken für die gesamte Bevölkerung verfügten.
Billige China-Importe ohne Zertifizierung
Inzwischen hat der Bund jedoch Vollgas gegeben und mehrere Hundert Millionen Schutzmasken angeschafft. Und plötzlich kam man nun zum Schluss, dass diese etwas nützen. Sogar sehr viel nützen. So viel, dass man sie am besten immer dann tragen sollte, wenn man die bisherigen Vorgaben mit den zwei, respektive eineinhalb Metern Abstand nicht einhalten kann. Und da dies alleine nicht gereicht hat, um auch den letzten von diesem Quatsch zu überzeugen, ging man bei den Behörden dazu über, diese Empfehlung in ein Obligatorium zu überführen. Wohlgemerkt noch immer ohne statistische Evidenz zur Wirksamkeit der Masken. Eine solche wäre auch gar nicht möglich, denn bei der Mehrheit der auf dem Markt zu Hamsterpreisen verkauften Masken handelt es sich um billigste Chinaware, die den Begriff «Schutzmaske» nicht im Ansatz verdient haben.
Die «neue Normalität»
Mit dem politischen Druck der Behördenvertreter und dem immerwährenden Herunterbeten derselben Halbwahrheiten durch die Massenmedien hat es inzwischen geklappt, dass sich der Grossteil der Bevölkerung dem Maskenzwang freiwillig hingibt. Ist ja nicht so schlimm, und geht bestimmt wieder vorbei — spätestens wenn die Grippeimpfung 2021 kommt. Nur zu dumm, dass die Behördenvertreter bereits jetzt davon sprechen, dass wir uns an diese “neue Normalität” gewöhnen müssen. Dies natürlich im Wissen, dass die Grippeimpfung sowieso nur für 50% der Bevölkerung in Frage kommt, da sie für vulnerable Personen schlicht zu gefährlich ist. Zudem liegt die Schutzwirkung einer Influenza-Grippeimpfung bei lediglich 59 – 67%. Bei älteren Erwachsenen fällt die Schutzwirkung sogar auf 41 – 63%. Die Schutzwirkung wird bei einer im Schnellverfahren hergestellten Corona-Grippeimpfung wohl kaum höher sein. Mathematisch ist die Rechnung also schnell gemacht: Rund 60% Schutzwirkung bei 50% der Bevölkerung ergibt, dass von den 4 Millionen Schweizern, die sich evt. impfen lassen werden, lediglich 2.4 Millionen vom Virus geschützt sind. Sprich: über 6 Millionen Schweizer können weiterhin mit dem Corona-Virus infiziert werden…
Die Bakterienschleudern nehmen überhand
Doch bleiben wir beim Thema «Maskenpflicht». Wenn wir schon nichts über die Schutzwirkung sagen können, wissen wir denn zumindest darüber Bescheid, welche Eigenschaften diese Masken ansonsten noch vorweisen können? Nun, ja, leider… — seit dem Labortest von K‑Tipp (K‑Tipp 15/2020) im August wissen wir, welch ekelhafte Mischung an Bakterien und Pilzen sich auf diesen Masken bereits nach kurzer Zeit tummeln und im feuchtwarmen Milieu rasch vermehren. Spannend hier ist die Tatsache, dass sich Viren selbst auf der Maske nicht vermehren können. Durch das mehrfache Berühren der Maske geraten diese jedoch auf Finger und Hände. Genau dies könnte der Grund dafür sein, dass sich seit Einführung der Maskenpflicht die Ansteckungszahlen in der Schweiz gar erhöhten (K‑Tipp 14/2020).
Viele tragen dieselbe Maske wochenlang
K‑Tipp hat die Tragedauer in ihrer Stichprobe ebenfalls erfragt. Dabei kam heraus, dass viele Leute dieselbe Maske mehrere Tage oder sogar wochenlang tragen. Als Gründe für dieses Verhalten wurden meistens mangelnde finanzielle Kaufkraft oder das Argument des Abfall-Müllbergs genannt.
Schimmelpilze, Hefepilze und Staphylokokken
Bei der Stichprobe von 20 Masken enthielten 55% mehr als 100’000 Bakterienkolonien, 15% gar mehr als eine Million Kolonien. Diese Zahlen weisen auf eine starke Verschmutzung hin. Zum Vergleich betrug die Anzahl der Kolonien zwischen 3 und 69 bei der Untersuchung der Verschmutzung von Touchscreen-Bildschirmen von Billett- und Geldautomaten. (K‑Tipp 8/2020).
Bei der Suche nach Staphylokokken wurden die Mikrobiologen bei 70% aller Masken fündig. Von den etwa 50 Arten können einige Lungen- und Hirnhautentzündungen auslösen. Das deutsche Robert-Koch-Institut nennt weitere Probleme wie Wundinfektionen und eitrige Hautentzündungen.
Auf 75% der Masken fand das Labor Schimmel- und Hefepilze. Eingeatmete Schimmelsporen können laut Bundesamt für Gesundheit zu Atemwegs- und Augenreizungen führen. Ein gesundes Immunsystem wird normalerweise mit Schimmel fertig. Geschwächte Personen hingegen müssen allergische Erkrankungen, Asthma oder Bronchitis befürchten.
Der Bund rief im Sommer rund 14 Millionen verschimmelte Masken zurück, die er an die Gesundheitseinrichtungen der Kantone geschickt hatte. Spitalpersonal in Bern klagte damals gemäss Berichten des Schweizer Fernsehens SRF über beissende Augen und Atemprobleme.
Der richtige Umgang mit den Masken
Aus den dargelegten Testergebnissen kommt man mit etwas gesundem Menschenverstand zum klaren Schluss, dass die Nachteile der Maskenpflicht die Vorteile bei weitem überwiegen. Da der Bund weiterhin stur an der Maskenpflicht festhält, sollten folgende Empfehlungen im Umgang mit der Maske berücksichtigt werden:
- Maske nur tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist, oder wenn eine zwingende behördliche Pflicht besteht.
- Maske nur mit gewaschenen Händen an den Schlaufen berühren und anziehen.
- Maske nur einmal verwenden. Wer die Maske mehrfach verwenden will, sollte sie nach Gebrauch trocknen lassen. Dadurch wird das Keimwachstum gehemmt.
- Feuchte Masken sollten ersetzt werden. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt eine maximale Tragezeit von vier Stunden.
- Masken aus Stoff möglichst bei mindestens 60 Grad waschen.
Was tun, bei gesundheitlichen Problemen mit der Maske?
Wer durch die Nutzung der Maske gesundheitliche Probleme bekommt, hat die Möglichkeit, beim Hausarzt ein ärztliches Attest einzufordern. Dies befreit ihn vom Tragen der Maske. Wichtig hierbei ist auch zu wissen, dass aus rechtlicher Sicht zwar keine Pflicht zum Vorweisen eines Attests besteht. Im ÖV oder in Läden sind jedoch leider nach wie vor nicht alle Mitarbeitenden über diesen Sachverhalt informiert. Viele wissen nicht einmal um die Bedeutung eines Attests, auch wenn ein solches vorgezeigt wird. Hier hilft ein nettes, erklärendes Gespräch. Auch bei kritischen Blicken von Zugsnachbarn empfiehlt es sich, einfach mit einem sympathischen Lächeln zu antworten. Dadurch kann ein potenzieller Denunziant wirkungsvoll entwaffnet werden und ängstliche Leute spüren endlich wieder einmal positive, menschliche Emotionen, die sie an die guten alten Zeiten vor der P(l)andemie erinnern…