WHO-Notfallausschuss lehnt Impfauflagen bei Einreisevorschriften ab
Der WHO-Notfallausschuss hat die Verwendung von Corona-Impfausweisen als eine Voraussetzung für eine Einreisegenehmigung strikt abgelehnt. Laut dem Gremium gebe es noch zu wenig Klarheit darüber, ob und wie die Impfung die Weitergabe des Virus verhindere.
Ablehnung von Impfnachweis
Der Notfallausschuss der WHO wiederholte am Montag seine bereits früher geäußerte Position und setzte sich erneut gegen die Verwendung von Impfnachweisen als Bedingung für eine Wiederaufnahme internationaler Reisemöglichkeiten ein. Dabei berief er sich auf den Umstand, dass es bisher keine klaren Beweise für die Auswirkungen der Impfung auf die Übertragung des Coronavirus gibt.
Zugleich bezeichneten die Gesundheitsexperten solche Auflagen wegen der ungleichen Verteilung der Impfstoffe in der Welt als unfair. Sie würden bereits existierende Gräben zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern noch vertiefen, hieß es aus dem Gremium. Stattdessen wurde den Ländern empfohlen, sich bei internationalen Reisenden mehr auf Quarantänemaßnahmen zu verlassen und sonstige “koordinierte, zeitlich begrenzte sowie risiko- und evidenzbasierte Herangehensweisen für Gesundheitsmaßnahmen zu präsentieren”.
«Katastrophales moralisches Versagen»
Die Erklärung des unabhängigen Notfallausschusses, der die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Pandemiefragen berät, kommt inmitten der Besorgnis über die anhaltende Ungleichheit bei der weltweiten Verteilung der Corona-Impfstoffe. Die Pandemie könne kaum überwunden werden, solange nicht alle Länder Zugang zu ausreichend Impfstoffen, Medikamenten und Tests hätten. Das Gremium empfahl deshalb, die Ende Januar 2020 erklärte “Notlage von internationaler Tragweite” bis auf weiteres aufrecht zu erhalten.
Zuvor hatte die WHO die wachsende Kluft zwischen dem Impfstoffeinsatz in verschiedenen Ländern als “moralischen Skandal” und “katastrophales moralisches Versagen” kritisiert. Die Organisation forderte die Staats- und Regierungschefs der Welt deswegen auf, eine gerechtere Verteilung von Impfstoffen zu fördern.
Kommentar der Redaktion
Es ist schon spannend: Nachdem sich die WHO bereits Anfang März 2021 gegen die geplanten EU-Impfpässe ausgesprochen hat, lehnt nun auch der WHO-Notfallausschuss die Verwendung von Corona-Impfausweisen klar ab. Dies scheint jedoch weder die Verantwortlichen der EU gross zu kümmern, noch zahlreiche Politiker der Schweiz, die trotz allen negativen Auswirkungen weiterhin auf eine rasche Einführung eines Impfpasses drängen.
Wir lehnen einen solches Impfzertifikat oder einen Impfpass ganz klar ab, weil diese ein klarer Verstoss gegen mehrere in der Schweizerischen Bundesverfassung unumstösslichen Rechte darstellen, insbesondere gegen folgende Artikel:
- Art. 8: Paragraph 1: dieser garantiert allen Menschen gleiche Rechte. Paragraph 2: dieser untersagt eine Diskriminierung aufgrund der Lebensform oder weltanschaulichen Überzeugung.
- Art. 9: jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür […] behandelt zu werden.
- Art. 10: Paragraph 2: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere […] auf Bewegungsfreiheit.
- Art. 15: Jede Person hat das Recht, […] ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen.
- Art. 36: Paragraph 3: Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.
Wir erwarten von jedem einzelnen Politiker, sich an seinen klaren Auftrag zu erinnern, und ausnahmslos nach den strikten Vorgaben der Schweizerischen Bundesverfassung zu handeln und regieren.