«Im ÖV braucht es eine Maskenpflicht für Nichtgeimpfte»
Bundespräsident Guy Parmelin hat sich in einem Interview für mögliche Privilegien für geimpfte Personen gegenüber Impfverweigerern ausgesprochen. Im öffentlichen Verkehr brauche es eine Maskenpflicht für Nichtgeimpfte, sagte der SVP-Bundesrat.
Freipass für Zweitklassengesellschaft
Im öffentlichen Bereich müssten Massnahmen generell aber so milde wie möglich sein, erklärte der Wirtschaftsminister. “Ich gehe deshalb davon aus, dass auch ein negativer Test ausreicht, um Zutritt zu erhalten. Aber der Test muss vom gleichen Tag stammen.”
Parmelin gewichtet gemäss eigenen Worten das Sicherheitsinteresse “hoch”. “Wenn ein Musikfestival einen Impfnachweis verlangt, fände ich das nachvollziehbar.” Private Veranstalter könnten grundsätzlich machen, was sie wollten, sie könnten Nichtgeimpfte ausschliessen. Der Bund müsse erst noch über die Regeln für den öffentlichen Bereich diskutieren.
Weiter bekräftigte Parmelin, dass die Hygiene- und Distanzregeln “sicher noch eine Weile” gelten würden. Rund um die Impfungen gebe es noch verschiedene offene Fragen. “Wir wissen zwar, dass die Impfung vor einer Ansteckung schützt. Aber wir wissen beispielsweise noch nicht, ob Geimpfte das Virus übertragen können.”
Parmelin kritisiert Kantone
Nicht zufrieden ist der Bundespräsident mit den Kantonen in Bezug auf die Corona-Tests. “Die Kantone müssen jetzt wirklich vorwärts machen. Ich appelliere an sie, mehr zu testen.” Einige der Kantonen forderten die sofortige Öffnung von Restaurants, würden aber gleichzeitig zu wenig testen. “Das geht nicht.”
Weil der Bund die Kosten für Massentests übernehme, sei es eine Frage des Willens und des verfügbaren Personals, sagte Parmelin. Der Bund könne aber die Kantone gesetzlich nicht zu Massentests zwingen. Solche seien aber auch im wirtschaftlichen Interesse der Kantone selbst.
Durch Tests könnten Infizierte ohne Symptome rasch ausfindig gemacht und isoliert werden. So würden Ansteckungsketten unterbrochen. Mit gezielten Testaktionen könnte zum Beispiel verhindert werden, dass Schulen für längere Zeit geschlossen werden müssten, sagte Parmelin. Und auch in Unternehmen könnten Arbeitsausfälle und Quarantänen verhindert werden.
Meinung der AirVox-Redaktion
Sehr geehrter Herr Parmelin
Offenbar haben Sie noch immer nichts von der Resolution 2361 des Europarats mitbekommen, die am 27. Januar 2021 verabschiedet wurde. Diese ist auch für die Schweiz gültig, die seit 1963 im Europarat angehört. Sie verbietet die Benachteiligung oder Diskriminierung von Nichtgeimpften und besagt folgendes:
7.3.1 «Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte»
7.3.2 «Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte»
Offenbar haben Sie auch noch nie etwas von der Schweizerischen Bundesverfassung gehört, auf die Sie eigentlich bei Ihrem Amtsantritt geschworen haben, und die gleiche Rechte für jeden Schweizer Bürger garantiert. Folgendes steht hier geschrieben:
8.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
8.2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Es ist eine Schande, dass wir einen Bundespräsidenten haben, der offenbar die eigene Bundesverfassung nicht kennt, und auch noch nie etwas von der Europarat-Resolution 2361 gehört hat. Noch schlimmer ist jedoch, dass Sie sich in den Medien sogar offen für die Diskriminierung von Nichtgeimpften aussprechen, und Veranstaltungsanbieter mit Ihren Aussagen geradezu motivieren, diese Personengruppe auszuschliessen. Alleine für diese Anstiftung zum Verfassungsbruch und der Einführung einer Zweiklassengesellschaft unter Einschränkung der Grundrechte müssten sie eigentlich mit juristischen Konsequenzen rechnen. Offenbar haben Sie nicht verstanden, dass Grundrechte nicht verhandelbar sind, und gerade in Krisenzeiten nicht einfach ausser Kraft gesetzt werden können.
Vor allem haben Sie offenbar auch noch nicht begriffen, dass nach vorsichtigen Schätzungen inzwischen bereits über 10 Prozent der Menschen Antikörper aufgrund einer durchgemachten Krankheit entwickelt haben. Gemäss Ihrer Aussage soll jedoch auch diese Personengruppe diskriminiert werden. Aufgrund Ihrer Aussagen muss man leider davon ausgehen, dass Sie und/oder Ihre Berater offenbar nicht einmal über ein Minimum an Wissen über ein funktionierendes Immunsystem des Menschen verfügen – anders kann man sich einen solchen Totalausfall in einem Interview nicht erklären.
Super Bericht, weiter so!