FBS-Komitee lanciert Initia­ti­ve gegen Impfpflicht

Bei der «Stopp Impfpflicht» Initia­ti­ve geht es darum, dass Eingrif­fe in die körper­li­che oder geisti­ge Unver­sehrt­heit einer Person deren Zustim­mung bedür­fen, wie dies die Verfas­sung vorsieht. Weiter dürfen einer Person bei der Verwei­ge­rung der Impfung keine sozia­len oder beruf­li­chen Nachtei­le erwachsen.

Start­schuss für Volks­in­itia­ti­ve gegen Impfpflicht

Die Freiheit­li­che Bewegung Schweiz (FBS) mit Sitz in Oster­mun­di­gen BE hat am Diens­tag eine eidge­nös­si­sche Volks­in­itia­ti­ve gegen eine Impfpflicht lanciert. Die Sammel­frist dauert bis zum 1. Juni 2022.

Mitglied dieser Organi­sa­ti­on sind unter anderem die Luzer­ner SVP-Natio­nal­rä­tin Yvette Ester­mann und Impfkri­ti­ker Daniel Trappitsch. Trappitsch bekämpf­te in der Vergan­gen­heit etwa das Tierseu­chen- und das Epide­mien­ge­setz und war Mitglied im Komitee der «No Billag»-Initiative.

Warnung vor Corona-Impfpflicht

Die «Stopp Impfpflicht»-Initiative fordert eine Änderung der Bundes­ver­fas­sung, wonach im Zusam­men­hang mit einer Impfung Eingrif­fe in die körper­li­che oder geisti­ge Unver­sehrt­heit einer Person deren Zustim­mung bedür­fen. “Die betrof­fe­ne Person darf aufgrund der Verwei­ge­rung der Zustim­mung weder bestraft werden noch dürfen ihr soziale oder beruf­li­che Nachtei­le erwach­sen”, heisst es im Initia­tiv­text. Auf der Homepage der Freiheit­li­chen Bewegung finden sich mehrere Artikel, welche die behörd­li­chen Massnah­men zur Eindäm­mung des Corona­vi­rus kritisieren.

Vor dem Hinter­grund der Corona­vi­rus-Pande­mie wird auch eine Impfpflicht disku­tiert. Mehrere Behör­den­ver­tre­ter wieder­hol­ten in den vergan­ge­nen Wochen und Monaten, dass es keine Impfpflicht geben werde. (Keystone-SDA)

Meinung der AirVox-Redaktion

Die Einrei­chung einer Initia­ti­ve gegen eine Impfpflicht mag auf den ersten Blick vielleicht etwas befremd­lich wirken. Die Mehrheit der Behör­den­ver­tre­ter sind sich ja offen­bar einig, dass eine Impfpflicht nicht vorge­se­hen ist. Warum soll dann trotz­dem eine Initia­ti­ve lanciert werden?

Aufgrund der “gemisch­ten” Erfah­run­gen mit den von den Behör­den verhäng­ten Corona-Massnah­men (Stich­wort: willkür­li­che Isolation/Quarantänepflicht) will man offen­bar beim Initia­tiv­ko­mi­tee auf Nummer sicher gehen und die Möglich­kei­ten des Epide­mien­ge­set­zes in Artikel 22 (Obliga­to­ri­sche Impfun­gen) in die Schran­ken weisen. Das ist unserer Ansicht nach auch absolut notwen­dig, denn das Epide­mien­ge­setz ist viel zu allge­mein gehal­ten und öffnet Tür und Tor für die Durch­set­zung willkür­li­cher Massnahmen.

Den Behör­den­ver­tre­tern fällt es offen­bar schwer, ein tödli­ches Ebola-Killer­vi­rus mit Sterbe­ra­ten zwischen 30 und 90 Prozent (Zahlen gem. Robert Koch Insti­tut) von einem vergleichs­wei­se harmlo­sen Corona-Virus mit einer Sterb­lich­keits­ra­te von 0,23 Prozent (Zahlen gem. WHO-Bulle­tin, John P.A. Ioann­idis) zu unter­schei­den. Die Beamten machen ihre Massnah­men tatsäch­lich noch immer von den Fallzah­len eines PCR-Tests abhän­gig, dessen Studi­en­pa­pier vor kurzem als «unwis­sen­schaft­lich» taxiert wurde.

Als verant­wor­tungs­vol­ler und kritisch denken­der Mensch geht man bei solch einfa­cher Behör­den­lo­gik dann wohl doch lieber auf Nummer sicher. Das ist zumin­dest für uns mehr als nachvollziehbar.

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