Medien­het­ze gegen Meinungsfreiheit

Am 27. März 2023 hat der Histo­ri­ker und Friedens­for­scher Daniele Ganser in Dortmund in der ausver­kauf­ten Westfa­len­hal­le vor 2.000 Gästen gespro­chen. Mit der Journa­lis­tin Jasmin Kosubek hat er zuvor in Basel darüber gespro­chen, wie Medien wie t‑online oder der NDR mit negati­ven Berich­ten erfolg­los versucht hatten, den Vortrag in Dortmund zu verhindern.

Auch Dortmunds Oberbür­ger­meis­ter Thomas Westphal (SPD) hat erfolg­los versucht den Vortrag zu verhin­dern. Das Verwal­tungs­ge­richt Gelsen­kir­chen hatte am 8. März 2023 entschie­den, dass der Bürger­meis­ter kein Recht hat, die Meinungs­frei­heit einzu­schrän­ken. Der Bürger­meis­ter wollte das Urteil nicht akzep­tie­ren und zog in die nächste Instanz. Darauf­hin hatte auch das Oberver­wal­tungs­ge­richt von NRW in Münster am 23. März 2023 in letzter Instanz erklärt, dass der Bürger­meis­ter die Meinungs­frei­heit nicht beschnei­den darf. Der Cancel Culture wurde ein Riegel geschoben.

Auch der Vortrag von Ganser am 10. Mai 2023 in Nürnberg wurde zuerst von Nürnbergs Oberbür­ger­meis­ter Marcus König (CSU) blockiert. Doch nach dem Entscheid in Dortmund erkann­te OBM König, dass er das nicht darf. Am 30. März 2023 hat König die Kündi­gung des Mietver­tra­ges für die Meister­sin­ger­hal­le in Nürnberg zurück­ge­zo­gen. Dies tat er aufgrund des klaren Beschlus­ses des Oberver­wal­tungs­ge­richts in Münster. Das Gericht sagt richtig, dass die Meinungs­frei­heit nicht willkür­lich von Kommu­nal­po­li­ti­kern einge­schränkt werden darf.