Wieder­aus­fuhr von Waffen soll unter Bedin­gun­gen möglich sein

Die Wieder­aus­fuhr von Kriegs­ma­te­ri­al soll unter Bedin­gun­gen möglich werden. Das hat die Sicher­heits­po­li­ti­sche Kommis­si­on des Stände­rats (SIK‑S) am Donners­tag entschie­den — im Einklang mit ihrer Schwes­ter­kom­mis­si­on. Nun kann ein Geset­zes­ent­wurf ausge­ar­bei­tet werden.

Die SIK‑S gab der parla­men­ta­ri­schen Initia­ti­ve der Natio­nal­rats­kom­mis­si­on mit 8 zu 5 Stimmen Folge, wie Kommis­si­ons­prä­si­dent Werner Salzmann (SVP/BE) am Donners­tag­abend vor den Medien in Bern bekannt­gab. Weil beide Kommis­sio­nen grünes Licht gegeben haben, kann die Natio­nal­rats­kom­mis­si­on nun eine Vorlage ausarbeiten.

Der sogenannt kombi­nier­te Ansatz sieht vor, dass der Bundes­rat künftig im Einzel­fall eine Nicht­wie­der­aus­fuhr-Erklä­rung ausnahms­wei­se auf fünf Jahre befris­ten kann. Nämlich dann, wenn das Bestim­mungs­land die Menschen­rech­te nicht schwer­wie­gend verletzt, keine Gefahr besteht, dass das Kriegs­ma­te­ri­al gegen die Zivil­be­völ­ke­rung einge­setzt wird, und wenn das Bestim­mungs­land nicht in einen inter­nen oder inter­na­tio­na­len bewaff­ne­ten Konflikt verwi­ckelt ist.

Die Wieder­aus­fuhr von Rüstungs­gü­tern in einen krieg­füh­ren­den Staat wäre möglich, wenn dieser von seinem völker­recht­li­chen Selbst­ver­tei­di­gungs­recht Gebrauch macht — und dies von der Uno-Vollver­samm­lung mit Zweidrit­tel­mehr­heit respek­ti­ve vom Uno-Sicher­heits­rat festge­stellt wurde. Die Geset­zes­än­de­rung würde gemäß dem Vorschlag auch rückwir­kend gelten.

Kommen­tar der Redaktion

Offen­bar konnte sich die Waffen­lob­by einmal mehr erfolg­reich durch­set­zen. Im Klartext bedeu­tet diese Entschei­dung nämlich folgendes:

Da die Geset­zes­än­de­rung rückwir­kend gilt, kann der Bundes­rat beschlie­ßen, dass z.B. alle Nachbar­län­der der Schweiz, Waffen, die sie vor Mitte 2018 gekauft haben, in die Ukraine weiter­ge­ben dürfen. Dies deshalb, weil die Ukraine die Menschen­rech­te – nach westli­cher Ansicht – nicht schwer­wie­gend verletzt. Da es die Unter­drü­ckung und Ermor­dung der über 14’000 Ostukrai­ner offizi­ell ja nie gegeben hat, und in der Ukraine auch nie Natio­nal­so­zia­lis­ten aktiv Krieg führten (!?!), sieht man hier somit nach der neusten Defini­ti­on also absolut kein Problem mehr für Waffen­lie­fe­run­gen aus Drittstaaten.

Zudem handelt es sich ja auch nicht um einen inter­nen Konflikt, da Russland invol­viert ist. Und inter­na­tio­nal ist er ebenfalls nicht, da er ja offizi­ell nur zwischen zwei Ländern statt­fin­det. Aufgrund des Selbst­ver­tei­di­gungs­rechts der Ukraine nach Art. 51 der UN-Charta, das durch den Überfall der Russi­schen Födera­ti­on auf die Ukraine legiti­miert ist, steht auch die Uno der Ausfuhr nicht mehr im Wege.

Es ist also höchste Zeit, den Champa­gner kaltzu­stel­len, um am Tag X recht­zei­tig auf die Schweiz anzusto­ßen. Natür­lich für ihren solida­ri­schen Beitrag, den bluti­gen Konflikt “dank” Waffen­lie­fe­run­gen nach bereits 14 Monaten Kampf­hand­lun­gen ganz rasch zu beenden…

Man muss konster­niert feststel­len, dass ein Großteil der Politi­ker die Lektio­nen der Geschich­te offen­bar nicht gelernt hat. Das ist traurig — sehr traurig.