Europarat verbietet die Diskriminierung von Ungeimpften mittels Resolution
Mit der Resolution 2361 hat der Europarat, die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa, völkerrechtliche Leitlinien gegen eine Diskriminierung von Nichtgeimpften geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten einzuhalten sind. Dazu gehört die gesamte EU wie auch die Schweiz, die bereits seit 1963 dem Rat angehört.
Der Europarat wahrt die demokratischen Rechte
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 zum Ziel der Völkerverständigung von zehn europäischen Staaten gegründet und hat seinen Sitz in Strassburg. Der Rat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.
Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählen insbesondere:
- der Einsatz für die Menschenrechte
- die Sicherung demokratischer Grundsätze
- die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien
- die Bekämpfung des Terrorismus mit dem Expertenkomitee des Europarates zur Terrorismusbekämpfung
- die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
Die Öffentlichkeit kennt vor allem eine Institution des Europarats: den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der ebenfalls in Strassburg angesiedelt ist. Seine Grundlage ist die bekannteste Errungenschaft des Europarats, nämlich die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950.
Debatte um Zwangsimpfung und Privilegien
Die Debatte um mögliche Zwangsimpfungen oder Sonderprivilegien für Geimpfte ist bereits seit einigen Wochen in zahlreichen europäischen Ländern im Gange. Anfang Dezember 2020 hat in der Schweiz die «Freiheitliche Bewegung Schweiz» (FBS) die Initiative «Stopp Impfpflicht» lanciert. Ziel der Initiative ist es, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen, wie dies die Verfassung vorsieht. Weiter dürfen einer Person bei der Verweigerung der Impfung keine sozialen oder beruflichen Nachteile erwachsen.
Die Schweizer gehören im Vergleich zu den europäischen Nachbarn zu denjenigen, die dem Impfen tendenziell eher skeptisch gegenüberstehen. In Deutschland und Österreich ist traditionell keine derart kritische Haltung gegenüber Impfungen vorhanden. Deshalb erstaunt es umso mehr, dass man aus Österreich momentan Sprüche hört wie: «Die Pandemie betrifft uns alle, deshalb müssen sich alle impfen lassen. Das ist das mindeste, was jeder tun kann». Bei solchen Aussagen kriegt wohl mancher Zögerer sogar ein schlechtes Gewissen, weil er ja kein «unsolidarischer» Mensch sein möchte.
Bisher versichern zwar die Politiker – meist gleich nachdem sie eine Impfpflicht öffentlich andenken – immer wieder, dass es diese nicht geben würde. Doch es gibt bereits Bestrebungen von Fluglinien, nur noch Geimpfte an Bord zu lassen. Weiter wird über mögliche Reisebeschränkungen oder Einlassverbote bei Veranstaltungen gesprochen. Dabei wird jedoch in allen Fällen vergessen, dass es bereits Millionen von Menschen gibt, die mit dem Corona-Virus schon infiziert wurden, und nun dagegen immun sind. Gemäss neusten Studien haben diese eine konstante und stabile Langzeit-Immunität entwickelt.
Die Resolution 2361 gegen Diskriminierung
Einmal mehr werden die wichtigsten Ereignisse kaum in den Leitmedien kommuniziert. Dazu gehört zweifelsfrei auch die Resolution 2361, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 27. Januar 2021 verabschiedet wurde. Mit dieser Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa völkerrechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, sprich: der EU wie auch der Schweiz, zur Kenntnis genommen und in nationales Recht umgesetzt werden können.
Darin heißt es unter anderem im Paragraph 7.3:
7.3.1 «Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte»
7.3.2 «Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte»
Mit dieser extrem wichtigen Resolution wird rechtlich dafür gesorgt, dass eine Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder ein Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte ab sofort rechtlich nicht mehr so einfach durchführbar ist. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jedem Heimleiter, jedem Arbeitgeber, jeder Behörde, jedem Reiseanbieter kann man sich nun auf diese Konvention berufen.
Es ist zu erwarten, dass diese Resolution Eingang ins Gewohnheitsrecht oder in die Rechtsanwendung etwa von Gerichten findet. Auf diese Weise könnte sie auch auf den Gesetzgeber politischen Druck erzeugen.
Kommentar der Redaktion
Die Resolution 2361 gegen Diskriminierung von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen oder können ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Entscheidungen des Europarats haben für die europäischen Staaten wie auch die Schweiz einen bindenden Charakter. Das heisst, sie müssen zwingend anerkannt und zur Kenntnis genommen werden und können nicht einfach ignoriert werden.
Die Politiker und Behörden sind nun gut beraten, die Entscheidungen des Europarats wie in der Resolution gefordert, rasch und klar den Bürgern zu kommunizieren und deren Einhaltung Folge zu leisten.
Zählt das auch für Masern Impfungen.
Danke für die Antwort.
Nein, die Resolution bezieht sich nicht auf die Masernimpfung, sondern nur auf die Covid-19-Impfung. In Deutschland gibt es ja ein Impfobligatorium für Masern seit März 2020. In der eher impfkritischen Schweiz gibt es kein solches Obligatorium.
Sie schreiben “Die Entscheidungen des Europarats haben einen bindenden Charakter .… und sie müssen zwingend anerkannt werden.
Mit dieser extrem wichtigen Resolution wird rechtlich dafür gesorgt, dass eine Diskriminierung .…. rechtlich NICHT MEHR SO EINFACH DURCHFÜHRBAR IST.”
Also ist die Diskriminierung durchführbar, aber nicht mehr so einfach?
Bei “Correctiv” kann man lesen das ist ein „Impfzwang“ nicht rechtswidrig ist und das Resolutionen des Europarates nicht rechtlich bindend sind für die Mitgliedstaaten: https://correctiv.org/faktencheck/2021/02/09/nein-mit-einer-resolution-des-europarates-ist-ein-impfzwang-nicht-rechtswidrig/
Was ist nun richtig?
Ich lasse mich auf keinen Fall impfen und frage mich, was ich tun kann um gegen die Diskriminierung vorzugehen. Vielleicht eine Individualbeschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof?
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine wichtige Frage.
Wie gewohnt steckt der Teufel auch hier im Detail: Es ist so, dass die getroffenen Entscheidungen in einer Europarat-Resolution von allen beteiligten Ländern zwingend anerkannt und zur Kenntnis genommen werden müssen. Die Aussage “davon haben wir nichts gewusst” gilt also nicht.
Die Resolution verlangt von den Mitgliedsländern unmissverständlich folgendes:
7.3.1 «Es ist sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte»
7.3.2 «Es ist sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er sich nicht impfen lassen möchte»
So weit, so klar. Es steht jedoch nirgends, in welcher Form und bis wann die geforderten Punkte der Resolution umgesetzt oder kommuniziert werden müssen, und es werden bei Nichteinhaltung der Vorgaben auch keine Konsequenzen angedroht.
Und aus diesen Gründen hat eben auch Correctiv recht, wenn es sagt, dass Resolutionen zwar anerkannt werden müssen, aber rechtlich trotzdem nicht bindend sind.
Zusammengefasst heisst das nichts anderes als: die Resolution muss zwar zwingend zur Kenntnis genommen, jedoch nicht zwingend umgesetzt werden. Das ist der entscheidende Punkt.
Ein Impfzwang ist deshalb zwar grundsätzlich weiterhin nicht rechtswidrig, aber — er könnte eben mit Verweis auf die Resolution beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeklagt werden. Und wenn der/die Kläger wirklich bis dahin durch alle Gerichtsinstanzen durchhalten, dann sind die Chancen, am Schluss Recht zu erhalten enorm hoch, weil die Richter da wiederum von der parlamentarischen Versammlung des Europarates gewählt werden, und sich deshalb wohl kaum gegen die eigene Resolution aussprechen werden… 😉
Schöne Grüße, Tom
Was können wir dagegen tun, wenn die Bundesräte sich nicht an die Empfehlung halten und die Impfung obligatorisch erklären? Können wir sie anzeigen? Ich glaube, viele wissen auch nicht, welche Rechte dann wir haben. Danke für die Aufklärung 👍
Vielen Dank, Szilvia, für deine wichtige Frage. Sollte es der Bundesrat trotz allen Vorbehalten tatsächlich wagen, die Impfung für obligatorisch zu erklären, dann muss man sich erst einmal klar dagegen wehren, und keinesfalls sein Einverständnis dazu geben. Solche Massnahmen sind nämlich auch gemäss Epidemiegesetz nur in folgenden Fällen erlaubt:
1. Betroffene Personengruppen müssen bezeichnet werden und das Impfobligatorium auf diese Personengruppe beschränkt sein.
2. Es muss eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit bestehen.
Das bedeutet konkret, dass ein Impfobligatorium lediglich auf Menschen begrenzt sein könnte, die in einem Bereich arbeiten, wo dann tatsächlich damit gerechnet werden muss, dass die Öffentlichkeit an Leib und Leben durch dich gefährdet werden könnte.
Falls der Bundesrat zu Zwangsmassnahmen greifen sollte – was wir uns wirklich nicht vorstellen können – dann kann man ihn wegen Nötigung gerichtlich einklagen. Auch wenn ein Arbeitgeber dir Nachteile androht, wenn du dich nicht impfst, kannst du ihn wegen Nötigung (Zwanganwendung) und Diskriminierung (Nachteile durch Nichtimpfung) verklagen. Dadurch kann er dir während des Verfahrens nicht kündigen, und du hast sehr gute Chancen, mit deiner Klage Erfolg zu haben – notfalls beim Gang durch mehrere richterliche Instanzen.
Natürlich steht es dann aber deinem Arbeitgeber frei, nach Bezahlung der richterlichen Verfügung, dir trotzdem zu kündigen. In einem solchen Fall kannst du jedoch davon ausgehen, dass du sowieso beim falschen Arbeitgeber gearbeitet hast. Das ist natürlich leider nur ein schwacher Trost.
Eine Resolution ist leider nur eine Empfehlung an die Regierungen der Staaten und nicht verpflichtend umzusetzen.
Das ist grundsätzlich richtig. Die Schweiz ist jedoch im Europarat mit vier Mitgliedern des Nationalrates und zwei Mitgliedern des Ständerates stark vertreten, und setzt sich auch stets aktiv für die Stärkung der demokratischen Rechte ein.
Aktuell ist es auch der Europarat, der das Vorgehen Russlands im Fall Navalny klar verurteilt hat. Er ist somit für die Mitgliedsstaaten so etwas wie das «demokratische Gewissen», an das sich die Staaten mehrheitlich halten. Es ist deshalb zu erwarten, dass sich die Schweiz auch im Bereich der Zwangsimpfungen und im Bereich der Diskriminierung an die Empfehlungen halten, und diese nicht einfach ignorieren wird.
Da bin ich aber schon mal richtig gespannt, wie unser Bundesrat “sicherstellt”, dass wir Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und es keine Diskriminierungen für Nichtgeimpfte geben darf.
Wäre das nicht eine interessante Frage für einer der sich beim Bund anbiedernden Journalisten bei der nächsten Pressekonferenz des Bundes Mitte Februar? Doch diese Arschkriecher werden wohl eher wieder fragen, warum wir nun den Lockdown nicht endlich noch mehr verschärfen. Kranke Welt!
WIR WOLLEN FREIHEIT UND FRIEDEN. Es soll keine ZWANGSIMPUNGEN GEBEN! Meinungfreiheit weiter existieren. Danke
Danke für den Super-Bericht und die Good News! Tatsächlich sehr interessant, dass man davon nichts in den Leitmedien gelesen hat. Die wollen offensichtlich nicht, dass wir wissen, dass es nun keine Möglichkeit mehr gibt für Zwangsimpfungen. Ich bin mal gespannt, ob sich der Bundesrat in den nächsten Tagen wirklich dazu äussert — müsste er ja gemäss Resolution.
Die Worte einer mir bekannten Frau. Sie ist 102 Jahre alt.“Ich bin nicht so alt geworden um jetzt an so einem Virus zu sterben”. Basta.
@Rosi Ich hoffe für sie, dass wenn sie zum Zeitpunkt des Todes Corona-Positiv getestet wird, zumindest in ihrem Totenschein als Todesursache eine ihrer Vorerkrankungen steht, denn dann ist ihr Wunsch in Erfüllung gegangen.