Bundesrat gegen Deklaration von Insekten in Lebensmitteln
Der Bundesrat ist dagegen, dass in Lebensmittel beigemengte Insekten wie Heuschrecken oder Mehlwürmer explizit ausgewiesen werden müssen. Er beantragt eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat zur Ablehnung.
Den Vorstoß lanciert hatte der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter. 53 Ratsmitglieder — die meisten aus der SVP, aber auch FDP- und Mitte-Vertreterinnen und ‑Vertreter — unterstützen seine Motion.
Grüter macht in der Begründung seiner Motion geltend, dass Insekten-Zusätze heute nur in der Zutatenliste und dann noch in lateinischer Sprache gekennzeichnet seien. Es dürfe nicht sein, dass die Konsumentinnen und Konsumenten künftig mit dem Fremdwörterbuch einkaufen müssten.
In seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoß schreibt der Bundesrat, dass schon heute die Tierart ausdrücklich auf der Verpackung genannt werden müsse — auch wenn das Insekt nur als Zutat verwendet werde. Zudem müsse auf der Etikette klar vermerkt sein, dass diese Zutat bei Personen, die gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen könne.
Die Einführung zusätzlicher Kennzeichnungsvorschriften könnte laut dem Bundesrat zu Handelshemmnissen führen. Weiter würde es “den Eindruck erwecken, dass zugelassene Insekten nicht so sicher sind wie andere Zutaten”, was nicht stimme.
Gemäß geltendem Recht dürfen aktuell drei Arten von Insekten in Verkehr gebracht werden: der Mehlwurm, die Hausgrille und die Wanderheuschrecke. Wie die EU erlaubt auch die Schweiz seit Anfang Jahr die Verwendung von teilweise entfettetem Hausgrillen-Pulver als Lebensmittel.
Kommentar der Redaktion
Seit der Corona-Plandemie hat man das Gefühl, die Spritze hätte manch einem offenbar nicht nur die Blutbahnen verengt, sondern auch noch die Sinne vernebelt…
Wie ist es sonst zu erklären, dass man auf den Lebensmittelpackungen inzwischen alles Mögliche an Symbolen findet (Gluten, Vegan, Nutriscore…) aber ein Symbol für Vogelfutter – sprich Mehlwürmer und Heuschrecken – soll zu “Handelshemmnissen” führen…? Wäre der Bundesrat ehrlich, dann müsste er wohl eher sagen, dass wenn ein solches Symbol auf den Packungen ersichtlich ist, wohl nur noch Hardcore-Weichteilesser eine solche in den Einkaufswagen legen würden. Kurz: dieses eklige Zeugs will kaum jemand, und doch wird es den Bürgern “schmackhaft” gemacht.
Hatten wir das nicht schon mit der Spritze, und mit der unsäglichen Gendersprache…?