Kennzeichnungspflicht
Bundesrat gegen Deklaration von Insekten in Lebensmitteln

Der Bundes­rat ist dagegen, dass in Lebens­mit­tel beigemeng­te Insek­ten wie Heuschre­cken oder Mehlwür­mer expli­zit ausge­wie­sen werden müssen. Er beantragt eine entspre­chen­de Motion aus dem Natio­nal­rat zur Ablehnung.

Den Vorstoß lanciert hatte der Luzer­ner SVP-Natio­nal­rat Franz Grüter. 53 Ratsmit­glie­der — die meisten aus der SVP, aber auch FDP- und Mitte-Vertre­te­rin­nen und ‑Vertre­ter — unter­stüt­zen seine Motion.

Grüter macht in der Begrün­dung seiner Motion geltend, dass Insek­ten-Zusätze heute nur in der Zutaten­lis­te und dann noch in latei­ni­scher Sprache gekenn­zeich­net seien. Es dürfe nicht sein, dass die Konsu­men­tin­nen und Konsu­men­ten künftig mit dem Fremd­wör­ter­buch einkau­fen müssten.

In seiner am Donners­tag veröf­fent­lich­ten Stellung­nah­me zum Vorstoß schreibt der Bundes­rat, dass schon heute die Tierart ausdrück­lich auf der Verpa­ckung genannt werden müsse — auch wenn das Insekt nur als Zutat verwen­det werde. Zudem müsse auf der Etiket­te klar vermerkt sein, dass diese Zutat bei Perso­nen, die gegen Krebs- und Weich­tie­re und Erzeug­nis­se daraus sowie gegen Hausstaub­mil­ben aller­gisch sind, aller­gi­sche Reaktio­nen auslö­sen könne.

Die Einfüh­rung zusätz­li­cher Kennzeich­nungs­vor­schrif­ten könnte laut dem Bundes­rat zu Handels­hemm­nis­sen führen. Weiter würde es “den Eindruck erwecken, dass zugelas­se­ne Insek­ten nicht so sicher sind wie andere Zutaten”, was nicht stimme.

Gemäß gelten­dem Recht dürfen aktuell drei Arten von Insek­ten in Verkehr gebracht werden: der Mehlwurm, die Hausgril­le und die Wander­heu­schre­cke. Wie die EU erlaubt auch die Schweiz seit Anfang Jahr die Verwen­dung von teilwei­se entfet­te­tem Hausgril­len-Pulver als Lebensmittel.

Kommentar der Redaktion

Seit der Corona-Plande­mie hat man das Gefühl, die Spritze hätte manch einem offen­bar nicht nur die Blutbah­nen verengt, sondern auch noch die Sinne vernebelt…

Wie ist es sonst zu erklä­ren, dass man auf den Lebens­mit­tel­pa­ckun­gen inzwi­schen alles Mögli­che an Symbo­len findet (Gluten, Vegan, Nutris­core…) aber ein Symbol für Vogel­fut­ter – sprich Mehlwür­mer und Heuschre­cken – soll zu “Handels­hemm­nis­sen” führen…? Wäre der Bundes­rat ehrlich, dann müsste er wohl eher sagen, dass wenn ein solches Symbol auf den Packun­gen ersicht­lich ist, wohl nur noch Hardcore-Weich­tei­les­ser eine solche in den Einkaufs­wa­gen legen würden. Kurz: dieses eklige Zeugs will kaum jemand, und doch wird es den Bürgern “schmack­haft” gemacht.

Hatten wir das nicht schon mit der Spritze, und mit der unsäg­li­chen Gendersprache…?